Die Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG informiert über die Leistungsreduzierungen von Erneuerbaren Energien Anlagen (EE-Anlagen) wie z. B. Windkraftanlagen, PV-Anlagen, Wasserkraftanlagen und Biogasanlagen.
Wie die ÜZW Netz AG bereits in der Landshuter Zeitung sowie auf Facebook informierte, ist es in den letzten Tagen zu Reduzierungsmaßnahmen von EE-Anlagen, die mit einem Fernsteuerbaren Gerät ausgestattet sind (in der Regel Anlagen größer als 30 kWp) gekommen.
Auf Grund von Netzumbaumaßnahmen im Übertragungsnetz kommt es derzeit zu regionalen Netzengpässen im Übertragungsnetz der Tennet. Um Stromnetzausfälle zu vermeiden, müssen durch gesetzliche Vorgaben Leistungsreduzierungsmaßnahmen von Erneuerbare Energien Anlagen vorgenommen werden.
Zu Leistungsreduzierungsmaßnahmen wird die ÜZW Netz AG durch den vorgelagerten Netzbetreiber (Bayernwerk) aufgefordert. Die ÜZW Netz AG ist, wie auch jeder einzelne Anlagenbetreiber von EE-Anlagen, zur Umsetzung der Leistungsreduzierung verpflichtet. Ein nicht nachkommen der Aufforderung führt zu Schadenersatzansprüchen.
Durch zu geringen Stromverbrauch und gleichzeitig hoher Erzeugungsleistung von Erneuerbare Energien Anlagen in Verbindung mit Stromnetzumbaumaßnahmen ist das Stromnetz in regionalen Stromnetzgebieten nicht in der Lage, die gesamte Menge der erzeugten Leistung zu übertragen. Deshalb ist es für wenige Stunden nötig, dass Reduzierungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 des EnWG durchgeführt werden.
Aufgrund der zu erwarteten Witterung, auch in den nächsten Tagen, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass weitere Maßnahmen im Netzgebiet der ÜZW nötig werden. Auf die Dauer der Abschaltung / Reduzierung hat die Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG keinen Einfluss. Eine Herstellung der regulären Einspeisungsmöglichkeit wird so bald wie möglich wiederhergestellt.
Betreiber von EE-Anlagen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Reduzierung der Einspeiseleistung zu ermöglichen. Dies geschieht in der Regel durch den jeweils zuständigen Stromnetzbetreiber über die Fernsteuerbarkeit der Anlagen. Da es vereinzelt nicht möglich war, EE-Anlagen über die Fernsteuerung zu regeln, wurde dies durch den Bereitschaftsdienst der ÜZW manuell vorgenommen. Achtung wichtiger Hinweis: Eine Wiederzuschaltung der manuell abgeschalteten Anlagen durch die ÜZW Netz AG erfolgt NICHT.
Die ÜZW Netz AG empfiehlt jedem Anlagenbetreiber von Erneuerbaren Energien Anlagen, dass die Einspeiseanlage nach Aufhebung der Reduzierung durch den Betreiber der EE-Anlage auf Funktionalität kontrolliert wird. Sollte es zu Einschränkungen kommen, so verständigen Sie bitte den Errichter ihrer Anlage.
Falls Rückfragen bestehen, steht das Team der ÜZW unter der Tel. Nr. 08703 92 55 238 jederzeit gerne zur Verfügung.